Forum-Navigation
Bitte , um Beiträge und Themen zu erstellen.

Aufpassen bei der Reifenwahl!

Vorsicht bei der Reifenwahl!

Der Paragrafen-Wahn hat wieder mal zugeschlagen. Mit der Änderung des § 36 zur Bereifung von KFZ haben deutsche Politiker Motorradfahrer vergessen. Zwar entfällt endlich die Winterreifenpflicht für Zweiräder, aber das ist nicht unbedingt ein Grund zum Jubeln. Denn der Gesetzgeber hat einen Homologationsprozess zum Erhalt des M+S-Schneeflocken-Piktogramms (siehe Bild beim Autoreifen), das einen Winterreifen kennzeichnet, auf dem Reifen vorgeschrieben und dabei Motorradreifen schlicht übersehen. Denn Fakt ist, dass kein Hersteller von Motorradreifen seine Grobstoller mit dem Schneeflocken-Piktogramm versehen darf. Die Konsequenz ist, dass z.B. ein frischer Conti TKC 80 mit dem Geschwindigkeitsindex „Q“ nur noch auf Motorrädern mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 160 km/h gefahren werden darf.

Kein Paragraf ohne Ausnahmen, die es natürlich auch beim Reifen-Desaster gibt: 1. Wenn der Reifen vor 2018 gebaut wurde, 2. Wenn der Reifen die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs erfüllt, 3. Eine entsprechende Betriebserlaubnis des Motorradherstellers, die sollte aber mitgeführt werden, damit es bei eventuellen Kontrollen oder bei Versicherungsfällen keinen Ärger gibt. BMW-, KTM- und Honda-Neufahrzeuge bekommen eine entsprechend formulierte EG-Betriebserlaubnis mitgeliefert und können mit Stollenreifen ausgestattet werden. Ältere Maschinen haben ein Problem – und auch die Reifenhersteller, die auf eine politische Neuregelung warten. Im Detail nachzulesen im TOURENFAHRER 7-2019.

Motorradfreunde